Der Gemeinderat Volkesfeld hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst: Bei der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2024 stand
sicherlich die Beschlussfassung über das vorgesehene Baugebiet „Am Riethel“ im
Fokus. Nach einem langwierigen Verfahren, dass erstmals im Jahr 2019 im
Gemeinderat beraten wurde, konnte nun endlich der Bebauungsplan beschlossen
werden. Es handelt sich dabei um ein eher kleines Baugebiet, dass fünf Baugrundstücke
vorsieht. Im Rahmen der bis Ende September 2024 erfolgten Beteiligung der
Öffentlichkeit waren keine Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen
Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden von der zuständigen Vertreterin
des Planungsbüros erläutert und gewürdigt. Im Ergebnis waren jedoch keine
Änderungen an der Planung vorzunehmen. Mit der jetzigen Schaffung des Baurechts
wird nun in den kommenden Monaten die Herstellung der
Erschließungseinrichtungen angegangen, bevor dann die abschließende Vermarktung
der fünf Baugrundstücke und letztendlich die Bebauung beginnen kann. In einem
Beschluss aus dem Jahr 2021 hatte sich der damalige Gemeinderat dafür
ausgesprochen, dass bei der Verteilung der Baugrundstücke junge Familien
bevorzugt berücksichtigt werden. Ortsbürgermeister Rudolf Schüller bedankte
sich beim Bürgermeister der Verbandsgemeinde Jörg Lempertz und der dortigen Bauverwaltung
für die letztendlich zum Erfolg geführte beharrliche Arbeit. Wie bereits
veröffentlicht soll der Ausbau der Kaulstraße im Februar 2025 beginnen. Die
Baumaßnahme „Bypass“ im Bereich der Talstraße muss wegen erforderlicher
Vorarbeiten zur Stromversorgung dagegen auf das Jahr 2026 verschoben werden.
Darüber hinaus wurde in der Sitzung der von Revierförster
Stefan Braun erläuterte Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beraten
und beschlossen, der von einem geplanten leichten Defizit in Höhe von 1.110
Euro ausgeht. Hierbei wies er auf die in diesem Zusammenhang erforderlichen
Bedingungen für den weiteren Erhalt von Förderleistungen aus dem sogenannten
Klimaangepasstem Waldmanagement hin. Zudem wurden dem Ortsbürgermeister und den
Beigeordneten nach erfolgter Rechnungsprüfung für den Jahresabschluss 2023 die
Entlastung erteilt. Einstimmig wurde auch die Satzung über die Festsetzung der
Hebesätze, insbesondere der Grundsteuern, beschlossen. Demnach bleiben die
Grundsteuerhebesätze für die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) bei 345 Prozent und der Hebesatz für die Grundsteuer B für
Eigentümer von Grundstücken bei 465 Prozent und somit unverändert. Durch die im
Rahmen der Grundsteuerreform neu bewerteten Grundstücke kann dies jedoch
gegenüber den letztjährigen Beträgen bei den jeweiligen Grundstückbesitzenden eine
Erhöhung bedeuten. Ortsbürgermeister Rudolf Schüller betonte, dass es ihm
schwerfiele, die vom Gesetzgeber vorgesehene Aufkommensneutralität hier in
gewisser Weise außer Acht zu lassen. Eine Senkung unter die beschlossenen
Hebesätze, die gleichzeitig die sogenannten Nivellierungssätze darstellen, sei aber
faktisch nicht möglich, da die Gemeindeordnung den Haushaltsausgleich fordert
und andernfalls Zuweisungen des Landes versagt werden könnten. |